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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09   

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https://dejure.org/2010,29707
OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09 (https://dejure.org/2010,29707)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.10.2010 - 4 L 149/09 (https://dejure.org/2010,29707)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 4 L 149/09 (https://dejure.org/2010,29707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Klageerhebung im fremden Namen; hier für eine Erbengemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unschädlichkeit einer fehlerhaften Parteibezeichnung in einer Klageschrift bei möglicher Identifizierung des richtigen Klägers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Das Vorbringen der Klägerin begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Das Vorbringen der Klägerin begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Insoweit können der Klageantrag, die zur Begründung der Klage angegebenen Tatsachen und Beweismittel sowie der Klageschrift beigefügte Ur- oder Abschriften der angefochtenen Bescheide (§ 82 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO) von Bedeutung sein (so OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.12.2003 - 2 A 417/01 -, zit. nach juris, m. w. N.), zumal wenn sie im Text der Klagebegründung ausdrücklich in Bezug genommen werden.
  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Wird in der Klageschrift ein falscher Kläger bezeichnet, so ist eine fehlerhafte Parteibezeichnung grundsätzlich nur dann unschädlich, wenn der Fehler für das Gericht und den Beklagten offensichtlich und eine Auslegung aufgrund der übrigen Angaben die Identifizierung des richtigen Klägers möglich ist (BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - BVerwG 8 B 262.00 - BGH, Urt. v. 06.02.1985 - I ZR 235/83 -, BFH, Urt. v. 30.03.1983 - I R 99/79 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Je nach den Umständen des jeweiligen Falles kann den Angaben in der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen eine größere Aussagekraft zukommen, wobei neben anderen Gesichtspunkten vor allem die erkennbare Interessenlage des Klägers und der Umstand, ob er anwaltlich vertreten worden ist oder selbst gehandelt hat, die Deutung beeinflussen können (OVG LSA, Beschl. v. 18.02.2009 - 4 L 13/08 - BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2004 - 9 B 29/04 -, zit. nach juris).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Wird in der Klageschrift ein falscher Kläger bezeichnet, so ist eine fehlerhafte Parteibezeichnung grundsätzlich nur dann unschädlich, wenn der Fehler für das Gericht und den Beklagten offensichtlich und eine Auslegung aufgrund der übrigen Angaben die Identifizierung des richtigen Klägers möglich ist (BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - BVerwG 8 B 262.00 - BGH, Urt. v. 06.02.1985 - I ZR 235/83 -, BFH, Urt. v. 30.03.1983 - I R 99/79 -, alle zit. nach juris).
  • BFH, 30.03.1983 - I R 99/79
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09
    Wird in der Klageschrift ein falscher Kläger bezeichnet, so ist eine fehlerhafte Parteibezeichnung grundsätzlich nur dann unschädlich, wenn der Fehler für das Gericht und den Beklagten offensichtlich und eine Auslegung aufgrund der übrigen Angaben die Identifizierung des richtigen Klägers möglich ist (BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - BVerwG 8 B 262.00 - BGH, Urt. v. 06.02.1985 - I ZR 235/83 -, BFH, Urt. v. 30.03.1983 - I R 99/79 -, alle zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Für den Verwaltungsgerichtshof war aber weder aus der Klage- noch aus der Klagebegründungsschrift samt Anlagen erkennbar, dass der Kläger zu 5 nicht mehr Eigentümer dieses Anwesens war; zudem wäre die ****** ***** GmbH & Co. KG aufgrund der vom Kläger zu 5 vorgelegten Unterlagen für das Gericht auch nicht als nunmehrige Eigentümerin und richtige Klägerin identifizierbar gewesen (vgl. hierzu auch OVG LSA vom 28.10.2010 Az. 4 L 149/09 und vom 1.4.2004 Az. 1 L 234/03).
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